Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaften, Probetrainings, Tageskarten, 10er-Karten, Zusatzleistungen, Kurse, Wellnessangebote, Personal-Training-Angebote, Firmenfitness-Nutzungen, Vorverkaufsangebote und sonstigen Leistungen der ZorneGYM GmbH. Vertragspartner / Mitglied 1.2 Vertragspartner von ZorneGYM kann sowohl ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. „Mitglied“ im Sinne dieser AGB ist diejenige natürliche Person, die zur Nutzung der Leistungen von ZorneGYM berechtigt ist. Vertragspartner und Mitglied können identisch sein. Bei Minderjährigen, Firmenmitgliedschaften, Firmenfitness, Kooperationen oder sonstigen Drittverträgen kann der Vertragspartner von der nutzungsberechtigten Person abweichen. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur gegenüber Verbrauchern, nur gegenüber Unternehmern oder nur gegenüber bestimmten Nutzergruppen gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Für Unternehmer, Firmenkunden, Kooperationspartner, Vermietungen, Firmen-/Vereinskurse oder sonstige B2B-Leistungen gelten diese AGB nur ergänzend, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Individuelle Vereinbarungen, Angebote oder Verträge gehen diesen AGB vor. 1.3 Vertragsbestandteile sind der jeweilige Mitgliedschaftsvertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die integrierte Hausordnung, die jeweils gültige Tarif- und Leistungsübersicht, die Datenschutzinformationen sowie gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen, etwa für Personal Training, §20-Kurse, Spezialkurse, Events, Vermietungen oder externe Anbieter. 1.4 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2. Mitgliedschaftsarten und Leistungsumfang
2.1 ZorneGYM bietet insbesondere folgende Mitgliedschaftsarten an: Basic: Nutzung der Trainingsfläche während der regulären Öffnungszeiten nach Maßgabe dieser AGB. Wasser und Sirupgetränke für das Training sind enthalten. All-In: Nutzung der Trainingsfläche sowie zusätzlich Kurse, Wellnessbereich und SportStüberl im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten, Verfügbarkeit, Kapazitäten und Buchungssysteme. Wasser und Sirupgetränke für das Training sowie im SportStüberl sind enthalten. U25 Basic: Vergünstigte Mitgliedschaft für berechtigte Personen unter 25 Jahren. Für Minderjährige gelten ergänzend die besonderen Regelungen dieser AGB. U25 muss beim Vertragsabschluss erfüllt sein. Der U25-Preis gilt dann für die vereinbarte Erstlaufzeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag zum regulären Basic-Flex-Tarif weiterlaufen, wenn die U25-Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. 2.2 Bei einer Basic-Mitgliedschaft können zusätzliche Leistungsbausteine, insbesondere Wellness, Kurse, SportStüberl oder sonstige Zusatzmodule, gegen gesondertes Entgelt hinzugebucht werden, sofern ZorneGYM diese anbietet. 2.3 Nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart: Kaffee, Tee, Shakes, Booster, Bier, Spezi, sonstige Getränke und Speisen aus dem Thekenverkauf, Solarium, Personal Training, §20-Kurse, Spezialkurse, Workshops, externe Anbieterleistungen sowie sonstige ausdrücklich kostenpflichtige Zusatzleistungen. 2.4 Kurse, Wellnessangebote, SportStüberl, Geräte, Kursleiter, Trainingsflächen, Öffnungszeiten und Zusatzangebote können aus organisatorischen, technischen, wirtschaftlichen, personellen, saisonalen oder sicherheitsbezogenen Gründen variieren. Die Teilnahme erfolgt nach Verfügbarkeit, Buchungssystem und Kapazität.
2.5 Ein Anspruch auf bestimmte Geräte, bestimmte Kurszeiten, bestimmte Kursleiter, bestimmte Wellnessanlagen, bestimmte Raumaufteilungen oder bestimmte Zusatzangebote besteht nicht. 2.6 Spezialkurse, Workshops, Performer-Kurse oder vergleichbare besondere Formate können zukünftig gesondert angeboten und gesondert berechnet werden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag kann vor Ort im Studio, online über die Website, über ein von ZorneGYM genutztes Mitgliederverwaltungssystem und über ein Kundenportal abgeschlossen werden. 3.2 Bei Onlineabschlüssen gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr und zum Verbraucherwiderruf, soweit diese anwendbar sind. 3.3 Der Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags durch das Mitglied stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit ZorneGYM dar. ZorneGYM nimmt dieses Angebot durch ausdrückliche Bestätigung in Textform, durch Freischaltung des Mitgliedskontos, durch Aktivierung des Zutrittsmediums, durch Bereitstellung der gebuchten Leistungen oder durch Ermöglichung der ersten Nutzung des Studios an. Mit der Annahme durch ZorneGYM kommt der Vertrag zustande. 3.4 Das Mitglied ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen. Änderungen von Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung oder sonstigen vertragsrelevanten Daten sind ZorneGYM unverzüglich mitzuteilen. 3.5 Bei Minderjährigen kommt der Vertrag grundsätzlich mit den gesetzlichen Vertretern zustande oder bedarf deren ausdrücklicher Zustimmung. 3.6 Schließt ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen kostenpflichtigen Vertrag mit ZorneGYM unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere online, per E-Mail, telefonisch oder über ein Mitgliederverwaltungssystem, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. 3.7 Über das Bestehen, die Voraussetzungen, die Frist und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts informiert ZorneGYM den Verbraucher gesondert im Rahmen der Widerrufsbelehrung. 3.8 Die Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor oder bei Vertragsschluss in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt.
4. Vorverkauf, Founder-Mitgliedschaften und Studioeröffnung
4.1 Bei Verträgen, die vor dem 1.9.2026 abgeschlossen werden, beginnt die Beitragspflicht grundsätzlich erst mit der offiziellen Studioeröffnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Bei Vorauszahler-Angeboten ist die vereinbarte Vorauszahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig. Die Angebote und Konditionen werden im Mitgliedschafts-Vertrag dargestellt. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch erst mit der offiziellen Studioeröffnung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 4.3 Verzögert sich die Studioeröffnung, verschiebt sich der Beginn der beitragspflichtigen Vertragslaufzeit entsprechend. Das Mitglied hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Nutzung vor der tatsächlichen Studioeröffnung. 4.4 ZorneGYM informiert die Mitglieder über den offiziellen Eröffnungstermin in geeigneter Weise, etwa per E-Mail, Kundenportal, Website, Social Media oder Aushang.
5. Zufriedenheitsgarantie nach Studioeröffnung
5.1 ZorneGYM gewährt allen Mitgliedern, die vor der offiziellen Studioeröffnung einen Vertrag abgeschlossen haben, eine freiwillige Zufriedenheitsgarantie. 5.2 Das Mitglied kann innerhalb von 75 Kalendertagen nach offizieller Studioeröffnung jederzeit in Textform erklären, dass es die Zufriedenheitsgarantie in Anspruch nimmt. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. 5.3 Die Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie führt nicht zu einer vollständigen rückwirkenden Aufhebung des Vertrags, sondern zu einem freiwilligen Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag endet in diesem Fall zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Mitglieds bei ZorneGYM eingeht. 5.4 Das Mitglied bleibt bis zum Vertragsende zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen berechtigt. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum Vertragsende geschuldet. Bereits gezahlte Beiträge für Zeiträume nach dem Vertragsende werden erstattet, soweit keine offenen Forderungen von ZorneGYM bestehen. 5.5 Bei Vorauszahlern wird das nach Abzug der bis zum Vertragsende geschuldeten Beiträge verbleibende Guthaben zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt nach Wahl von ZorneGYM innerhalb eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach wirksamer Inanspruchnahme der Zufriedenheitsgarantie. 5.6 Die Zufriedenheitsgarantie gilt nur für den erstmaligen Vertragsabschluss einer Person und nicht für spätere Vertragsverlängerungen, Tarifwechsel oder erneute Mitgliedschaften.
5.7 Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
6.1 Es können Mitgliedschaften mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten, 12 Monaten oder als Flex-Mitgliedschaft (Flex: Mitgliedschaften, die 4-wöchentlich gekündigt werden können) abgeschlossen werden. 6.2 Die jeweilige Erstlaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag. 6.3 Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. 6.4 Flex-Mitgliedschaften können jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. 6.5 Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Kündigung bei ZorneGYM. 6.6 Kündigungen sind in Textform möglich, insbesondere per E-Mail, Brief, Kundenportal oder über den Kündigungsbutton auf der Website, sofern der Vertrag online abgeschlossen werden konnte oder online abschließbar ist. 6.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. 6.8 Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann sich der Beitrag auf den jeweils vereinbarten monatlich kündbaren Tarif beziehungsweise Flexpreis erhöhen, sofern dies im Mitgliedschaftsvertrag oder in der Tarifübersicht transparent vereinbart wurde.
7. Beiträge, Fälligkeit und Zahlungsweise
7.1 Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag und der gültigen Tarifübersicht. 7.2 Monatliche Beiträge werden grundsätzlich zwischen dem 1. und 31. eines Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. 7.3 Beginnt oder endet der Vertrag innerhalb eines laufenden Monats, kann der Beitrag für diesen Monat anteilig berechnet werden. Im Übrigen werden volle Kalendermonate berechnet. 7.4 Das Mitglied ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
7.5 Bei Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, ist ZorneGYM berechtigt, eine Rücklastschriftpauschale von 5,00 € zu berechnen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 7.6 Gerät das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist ZorneGYM berechtigt, den Zutritt bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge zu sperren und die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. 7.7 Die Beitragspflicht bleibt während einer berechtigten Zutrittssperre wegen Zahlungsverzugs bestehen. 7.8 ZorneGYM ist berechtigt, offene Forderungen anzumahnen, Zahlungsdienstleister einzusetzen oder die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. 7.9 Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag gegen mich an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister.
8. Preisanpassung
8.1 ZorneGYM ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge und Entgelte anzupassen, wenn sich die für den Studiobetrieb maßgeblichen Kosten erhöhen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Energie, Miete, Nebenkosten, Personal, Versicherungen, gesetzliche Abgaben, Steuern, Software, Zahlungsdienstleister, Wartung, Reinigung, Instandhaltung, Zutrittssysteme oder behördliche Anforderungen. 8.2 Eine Preisanpassung erfolgt nur, soweit sie zur Erhaltung des wirtschaftlichen Gleichgewichts des Vertrags erforderlich und für das Mitglied zumutbar ist. 8.3 ZorneGYM informiert das Mitglied mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung in Textform. 8.4 Im Fall einer Preiserhöhung hat das Mitglied das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht wird ZorneGYM in der Mitteilung über die Preisanpassung gesondert hinweisen. 8.5 Gesetzlich zwingende Änderungen, insbesondere Änderungen der Umsatzsteuer oder sonstiger gesetzlicher Abgaben, können entsprechend weitergegeben werden.
9. Ruhezeiten, Krankheit und Schwangerschaft
9.1 Eine Ruhezeit ist eine vorübergehende Unterbrechung der aktiven Mitgliedschaft. Während einer genehmigten Ruhezeit ist das Mitglied nicht berechtigt, die Leistungen von ZorneGYM zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Training, Kurse, Wellnessbereich, SportStüberl und sonstige im Mitgliedschaftsvertrag enthaltene Leistungen. 9.2 Während einer genehmigten Ruhezeit wird die Pflicht zur Zahlung der regulären Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum der Ruhezeit ausgesetzt, sofern ZorneGYM die Ruhezeit bestätigt hat und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 9.3 ZorneGYM kann dem Mitglied auf Antrag eine Ruhezeit gewähren. Eine Ruhezeit setzt grundsätzlich einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen voraus. 9.4 Ruhezeiten können insbesondere bei Krankheit, Schwangerschaft, längerer beruflicher Abwesenheit oder sonstigen erheblichen Gründen gewährt werden. 9.5 Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei Schwangerschaft ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen. 9.6 Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der gewährten Ruhezeit. 9.7 Pro Kalenderjahr können maximal 6 Monate Ruhezeit gewährt werden, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt. 9.8 Für freiwillig gewährte Ruhezeiten kann ZorneGYM eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € erheben. 9.9 Ein Umzug des Mitglieds begründet grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt. 9.10 Bereits im Voraus gezahlte Beiträge für den Zeitraum der Ruhezeit werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern mit künftigen Beiträgen verrechnet oder durch entsprechende Verlängerung der Vertragslaufzeit berücksichtigt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
10. Zutritt, Check-in und Zutrittsmedium
10.1 Das für den Zutritt erforderliche Zutrittsmedium, insbesondere RFID-Band, Zutrittskarte, App-Zugang oder eine vergleichbare technische Lösung, wird dem Mitglied nach
Vertragsabschluss von ZorneGYM zur Verfügung gestellt oder durch ZorneGYM freigeschaltet. Die Ausgabe oder Freischaltung kann im Studio, über das Mitgliederverwaltungssystem, über eine App oder in sonstiger von ZorneGYM bestimmter Weise erfolgen. 10.2 Der Zutritt zum Studio ist nur mit aktiver Mitgliedschaft, gültiger Tageskarte, gültiger 10er-Karte, gültiger Firmenfitness-Berechtigung oder ausdrücklicher Zustimmung von ZorneGYM erlaubt. 10.3 Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei jedem Besuch ordnungsgemäß einzuchecken. 10.4 Das Zutrittsmedium, etwa RFID-Band, Karte, App oder vergleichbare Lösung, ist personenbezogen und nicht übertragbar. 10.5 Die Weitergabe des Zutrittsmediums an Dritte ist untersagt. 10.6 Der Verlust eines RFID-Bands oder einer Zutrittskarte ist ZorneGYM unverzüglich mitzuteilen. Für Ersatz kann ZorneGYM eine Gebühr von 15,00 € berechnen. 10.7 Bei Verlust eines Schlüssels (z.B. Spindschlüssel) oder sonstiger sicherheitsrelevanter Zugangsmittel kann ZorneGYM eine Gebühr von 50,00 € berechnen. Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten, sofern sie nachweislich entstanden sind.
11. Fremdzutritt und Vertragsstrafe
11.1 Es ist untersagt, anderen Personen unberechtigten Zutritt zum Studio, zum Wellnessbereich, zum SportStüberl oder zu sonstigen Bereichen zu ermöglichen. 11.2 Dies gilt insbesondere für das Öffnen von Türen, das Mitnehmen von Personen ohne Check-in, die Weitergabe von Zutrittsmedien oder das bewusste Umgehen des Zutrittssystems. 11.3 Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist ZorneGYM berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € zu verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 11.4 ZorneGYM behält sich darüber hinaus das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, den Zutritt zu sperren und weiteren Schadenersatz geltend zu machen.
12. Probetraining, Gäste, Tageskarten und 10er-Karten
12.1 Ein kostenloses Probetraining ist grundsätzlich einmal pro Person möglich.
12.2 Ein kostenloses Probetraining ist grundsätzlich einmal pro Person möglich und dient der Entscheidung über den Abschluss einer Mitgliedschaft. ZorneGYM kann ein kostenloses Probetraining ablehnen, wenn erkennbar kein ernsthaftes Interesse an einer Mitgliedschaft besteht oder das Probetraining überwiegend zur einmaligen Nutzung des Studios während eines Besuchs, Urlaubs oder vorübergehenden Aufenthalts angefragt wird. In solchen Fällen kann ZorneGYM stattdessen auf Tageskarten oder sonstige Besuchertarife verweisen.. 12.3 Probetrainings sind während der Personalzeiten auch ohne vorherigen Termin möglich, sofern Kapazitäten verfügbar sind. ZorneGYM kann im Einzelfall eine vorherige Anmeldung verlangen. 12.4 Tageskarten und 10er-Karten sind personenbezogen und nicht übertragbar. 12.5 10er-Karten sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 12.6 Tageskarten können je nach Tarif als Training-only-Variante oder als Variante mit weiteren Leistungen, etwa Wellness oder Kursen, angeboten werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tageskarte. 12.7 Probetrainings, Tageskarten und 10er-Karten begründen keine dauerhafte Mitgliedschaft, sondern die Nutzungsmöglichkeit der vereinbarten Leistungen im Rahmen der vereinbarten Laufzeit.
13. Unbetreute Trainingszeiten
13.1 ZorneGYM kann das Studio ganz oder teilweise auch zu Zeiten öffnen, in denen kein Personal anwesend ist. 13.2 Während unbetreuter Zeiten erfolgt das Training eigenverantwortlich. Das Mitglied darf Geräte, Maschinen und Trainingsbereiche nur nutzen, wenn es mit deren sachgemäßer Nutzung bereits vertraut ist, insbesondere durch frühere Einweisung, Onboarding, eigene Erfahrung oder eindeutige Nutzungshinweise. Ist das Mitglied mit der Nutzung eines Geräts, einer Maschine oder eines Trainingsbereichs nicht ausreichend vertraut, darf es diese nicht nutzen und muss eine Einweisung während der Personalzeiten abwarten. 13.3 Neumitglieder dürfen unbetreute Trainingszeiten erst nach einem Onboarding beziehungsweise einer Einweisung nutzen. 13.4 Erwachsene Mitglieder dürfen während der dafür freigegebenen Zeiten auch ohne Personal trainieren. 13.5 Minderjährige ab 15 Jahren dürfen unbetreute Trainingszeiten nur nutzen, wenn die gesetzlichen Vertreter Vertragspartner sind oder schriftlich zugestimmt haben, eine Einweisung erfolgt ist und ZorneGYM die Nutzung ausdrücklich freigegeben hat.
13.6 ZorneGYM kann die Freigabe für unbetreutes Training aus Sicherheits-, Gesundheitsoder Verhaltensgründen jederzeit widerrufen. 13.7 Während unbetreuter Zeiten können bestimmte Bereiche, insbesondere Sauna, Wellnessbereich, SportStüberl, Theke, Solarium oder sonstige Zusatzbereiche, geschlossen sein. 13.8 Die Regelungen dieses Abschnitts gelten entsprechend für alle sonstigen nutzungsberechtigten Personen, insbesondere Nutzer von Tageskarten, 10er-Karten, Probetrainings, Firmenfitness- oder Drittanbieterprogrammen, soweit ZorneGYM diesen Personen die Nutzung unbetreuter Trainingszeiten ausdrücklich gestattet. 13.9 Probetrainings und Tageskarten berechtigen grundsätzlich nur zur Nutzung während der Personalzeiten, sofern ZorneGYM im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet.
14. Minderjährige und U25-Mitgliedschaften
14.1 Bei Minderjährigen kommt der Vertrag grundsätzlich mit den gesetzlichen Vertretern zustande oder bedarf deren ausdrücklicher Zustimmung. 14.2 Die gesetzlichen Vertreter haften für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des minderjährigen Mitglieds. 14.3 Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nach Zustimmung der gesetzlichen Vertreter an betreuten Jugendtrainings, Kinderkursen, Einweisungen oder vergleichbaren betreuten Angeboten teilnehmen. 14.4 Eine Nutzung der Trainingsfläche durch Minderjährige unter 15 Jahren ist nur nach vorheriger Einweisung, ausreichender Trainingsreife, sauberer und sicherer Ausführung der Übungen, Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und ausdrücklicher Freigabe durch ZorneGYM zulässig. Die Freigabe kann auf bestimmte Trainingsbereiche, Geräte, Übungen, Zeiten oder Trainingsformen beschränkt werden. 14.5 Minderjährige ab 15 Jahren dürfen nach vorheriger Einweisung, Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und Freigabe durch ZorneGYM die Trainingsfläche eigenständig nutzen. 14.6 ZorneGYM kann für Minderjährige bestimmte Bereiche, Trainingszeiten, Geräte oder Angebote aus Sicherheits-, Gesundheits-, Aufsichts- oder Verhaltensgründen einschränken. 14.7 ZorneGYM kann eine erteilte Freigabe für Minderjährige jederzeit widerrufen, wenn Sicherheits-, Gesundheits-, Aufsichts- oder Verhaltensgründe entgegenstehen.
14.8 Die Nutzung des Wellnessbereichs durch Minderjährige ist vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen grundsätzlich erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zulässig. 14.9 ZorneGYM kann die Nutzung des Wellnessbereichs durch Minderjährige zusätzlich einschränken, untersagen oder von einer besonderen Einweisung abhängig machen, insbesondere aus gesundheitlichen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen. 14.10 Die Nutzung des SportStüberls durch Minderjährige ist zulässig, soweit gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Jugendschutzgesetz, nicht entgegenstehen. 14.11 Alkoholische Getränke werden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls nach Altersprüfung ausgegeben.
15. Training, Gesundheit und Eigenverantwortung
15.1 Das Mitglied trainiert grundsätzlich eigenverantwortlich. 15.2 Das Mitglied ist verpflichtet, vor Trainingsbeginn zu prüfen, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Nutzung des Studios, der Geräte, der Kurse, des Wellnessbereichs oder sonstiger Leistungen bestehen. 15.3 Bei Vorerkrankungen, Beschwerden, Operationen, Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Problemen, orthopädischen Problemen oder sonstigen gesundheitlichen Risiken soll vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat eingeholt werden. 15.4 Trainingspläne, Einweisungen und allgemeine Trainingsempfehlungen ersetzen keine ärztliche Untersuchung, medizinische Behandlung, Physiotherapie oder heilkundliche Beratung. 15.5 ZorneGYM kann die Nutzung einzelner Angebote von einer ärztlichen Freigabe abhängig machen, wenn gesundheitliche Risiken erkennbar sind. 15.6 Geräte und Trainingsbereiche sind sachgerecht und entsprechend der Einweisung, Beschilderung und Anweisung des Personals zu nutzen. 15.7 Das Mitglied ist verpflichtet, die baulichen und technischen Belastungsgrenzen des Studios zu beachten. Die zulässige Flächenlast des Bodens beträgt nach derzeitiger Kenntnis maximal 500 kg/m². Besonders schwere Geräte, Gewichte, Hanteln, Trainingsaufbauten, Sprung-, Fall- oder Dropbewegungen sowie sonstige punktuelle oder dynamische Belastungen dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen und nach Maßgabe der Hinweise von ZorneGYM genutzt werden. Langhanteln dürfen mit nicht mehr als 250 kg beladen werden.
16. Trainingsbetreuung und Personal Training
16.1 Im Mitgliedsbeitrag enthalten sein können, je nach Tarif und Verfügbarkeit, eine Ersteinweisung, ein einfacher Trainingsplan, allgemeine Trainingshinweise, kurze Rückfragen auf der Fläche und Anpassungen der Trainingspläne alle 12 Wochen. 16.2 Ein Anspruch auf unbegrenzte individuelle Trainingsplanung, dauerhafte 1:1-Betreuung oder engmaschige Betreuung besteht im Rahmen der Mitgliedschaft nicht. 16.3 Kostenpflichtiges Personal Training beginnt insbesondere bei ausführlicher Anamnese, individueller 1:1-Betreuung, regelmäßiger Fortschrittskontrolle, engmaschiger Trainingsplanung, Ernährungs- oder Lifestyle-Coaching, Reha-/Aufbautraining mit besonderem Betreuungsumfang oder fest gebuchten Terminen. 16.4 Personal Training wird über ZorneGYM angeboten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
17. Kurse, Buchung und No-Show
17.1 Kurse können je nach Tarif im Mitgliedsbeitrag enthalten oder gesondert kostenpflichtig sein. 17.2 Die Teilnahme an Kursen erfolgt nach Verfügbarkeit, Kapazität, Buchungssystem und jeweiligem Tarifumfang. 17.3 ZorneGYM kann für Kurse eine vorherige Buchung über App, Kundenportal, Website oder vor Ort verlangen. 17.4 Gebuchte Kurse müssen spätestens 2 Stunden vor Kursbeginn storniert werden, sofern keine abweichende Stornierungsfrist angegeben ist. Unter Umständen anfallende Kurskosten werden nicht rückerstattet. 17.5 Bei nicht rechtzeitiger Stornierung oder Nichterscheinen kann ZorneGYM eine No-Show-Pauschale von 10,00 € berechnen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 17.6 ZorneGYM kann Kurse aus wichtigem Grund absagen, verlegen, durch andere Kursleiter durchführen lassen oder den Kursplan ändern. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit, Urlaub, geringe Teilnehmerzahl, technische Störungen, behördliche Vorgaben oder organisatorische Gründe. 17.7 Spezialkurse, Workshops, Performer-Kurse oder sonstige besondere Formate können gesondert kostenpflichtig sein, auch wenn das Mitglied eine All-In-Mitgliedschaft hat.
18. Wellnessbereich
18.1 Die Nutzung des Wellnessbereichs ist nur in Tarifen enthalten, die Wellness ausdrücklich umfassen, oder bei gesonderter Buchung. 18.2 Der Wellnessbereich kann insbesondere Sauna, Dampfbad, Infrarot-Sauna, Ruheraum, Wärmebänke, Laconium oder vergleichbare Angebote umfassen. Einzelne Angebote können dauerhaft oder vorübergehend nicht verfügbar sein. 18.3 Die Wellnesszeiten können von den allgemeinen Studioöffnungszeiten abweichen. 18.4 Der Wellnessbereich wird grundsätzlich gemischt betrieben, sofern ZorneGYM nicht zeitweise getrennte Zeiten oder andere Regelungen festlegt. 18.5 Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich. Bei gesundheitlichen Risiken, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaft, Fieber, Infekten, Bluthochdruck oder sonstigen Beschwerden, ist vor Nutzung ärztlicher Rat einzuholen. 18.6 Im Wellnessbereich gelten besondere Ruhe-, Hygiene- und Rücksichtnahmepflichten. 18.7 Vorübergehende technische Ausfälle, Wartungen, Reinigungen oder Einschränkungen des Wellnessbereichs berechtigen nicht zur Beitragsminderung, sofern die Einschränkung nur vorübergehend und zumutbar ist. 18.8 Aufgüsse sind nur mit von ZorneGYM zugelassenen Aufgussmitteln und nach Maßgabe der ausgehängten Saunaregeln erlaubt. 18.9 Minderjährige dürfen den Wellnessbereich vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen grundsätzlich erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nutzen.
19. Solarium
19.1 Sofern ein Solarium angeboten wird, erfolgt die Nutzung nur nach Verfügbarkeit, technischer Betriebsbereitschaft und den ausgehängten Nutzungshinweisen. 19.2 Das Solarium ist grundsätzlich nicht automatisch im Mitgliedsbeitrag enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 19.3 Die Nutzung kann insbesondere über Münzen, Token, Guthaben, App-Freischaltung oder gesonderte Zahlung erfolgen. 19.4 Die Nutzung des Solariums erfolgt eigenverantwortlich. Gesundheitliche Risiken, Hauttyp, Medikamenteneinnahme und sonstige Umstände sind vom Mitglied eigenständig zu berücksichtigen.
19.5 Die Nutzung des Solariums ist ausschließlich Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet. Minderjährigen ist die Nutzung gesetzlich untersagt. 19.6 Die Nutzung des Solariums ist nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der ausgehängten Nutzungshinweise, der Gerätehinweise sowie einer etwaigen vorherigen Freigabe durch ZorneGYM zulässig. Das Mitglied ist verpflichtet, sich vor jeder Nutzung mit den Nutzungshinweisen, Gesundheitsrisiken, Kontraindikationen, Bestrahlungszeiten, Hauttyp-Hinweisen und Schutzmaßnahmen vertraut zu machen. 19.7 Das Solarium darf nur genutzt werden, wenn das Mitglied mindestens 18 Jahre alt ist, keine gesundheitlichen Gründe gegen die Nutzung sprechen und die gesetzlichen sowie betrieblichen Nutzungsvoraussetzungen erfüllt sind. ZorneGYM kann die Nutzung des Solariums von einer vorherigen Altersprüfung, Bestätigung der Nutzungshinweise, Hauttyp-/Dosierungsberatung oder sonstigen gesetzlich erforderlichen Maßnahmen abhängig machen. 19.8 Während der Nutzung des Solariums ist eine geeignete UV-Schutzbrille zu tragen. Die Nutzung ohne geeigneten Augenschutz ist untersagt. 19.9 ZorneGYM kann die Nutzung des Solariums zeitlich, technisch oder organisatorisch beschränken oder untersagen, insbesondere wenn gesetzliche Anforderungen, Sicherheitsgründe, Wartung, technische Störungen, fehlende Freigaben oder gesundheitliche Risiken entgegenstehen.
20. SportStüberl, Theke, Events und Vermietungen
20.1 Das SportStüberl ist ein Communitybereich von ZorneGYM. Es dient dem Aufenthalt, Austausch, Spielen, Events und gemeinschaftlichen Erlebnissen. 20.2 Die Nutzung des SportStüberls ist nur in Tarifen enthalten, die das SportStüberl ausdrücklich umfassen, oder bei gesonderter Freigabe durch ZorneGYM. 20.3 Das SportStüberl kann abweichende Öffnungszeiten haben und insbesondere nur zu Personalzeiten geöffnet sein. 20.4 ZorneGYM behält sich vor, das SportStüberl zeitweise für Mitglieder, Gäste, externe Gruppen, private Vermietungen, öffentliche Veranstaltungen oder Sonderveranstaltungen zu öffnen. 20.5 Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass das SportStüberl insbesondere freitags, samstags und bei individuellen Events auch öffentlich oder für Gruppen zugänglich sein kann. 20.6 Vermietungen, Sonderveranstaltungen und geschlossene Gesellschaften können Vorrang vor der normalen Mitgliedernutzung haben.
20.7 Speisen und Getränke aus dem Thekenverkauf sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 20.8 Mitglieder dürfen eigene Speisen und Getränke mitbringen, solange keine anderslautenden Aushänge, Veranstaltungsregeln oder hygienischen Gründe entgegenstehen. 20.9 Alkoholische Getränke werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausgegeben. ZorneGYM ist berechtigt, die Ausgabe alkoholischer Getränke zu verweigern. 20.10 Der Aufenthalt im Trainingsbereich unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschenden Einfluss ist untersagt. 20.11 Für Schäden an Spielen, Mobiliar, Technik, Einrichtung oder sonstigen Gegenständen haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Vorschriften.
21. Firmenfitness und Drittanbieter-Nutzer
21.1 Nutzer von Firmenfitness- oder Drittanbieterprogrammen, etwa Wellpass, Wellhub, Urban Sports Club, Hansefit oder vergleichbaren Anbietern, dürfen ZorneGYM nach Maßgabe der jeweiligen Anbieterbedingungen und der Vereinbarungen mit ZorneGYM nutzen. 21.2 Für Drittanbieter-Nutzer gelten diese AGB sowie die AGB der jeweiligen Drittanbieter und die Hausordnung entsprechend. 21.3 Der Leistungsumfang für Drittanbieter-Nutzer entspricht grundsätzlich dem All-In-Angebot, sofern der jeweilige Drittanbieter-Vertrag und die von ZorneGYM festgelegten Bedingungen nichts anderes bestimmen. 21.4 ZorneGYM kann den Leistungsumfang für Drittanbieter-Nutzer anpassen, wenn der jeweilige Kooperationsvertrag, technische Gründe, Kapazitätsgrenzen oder organisatorische Gründe dies erfordern. 21.5 Drittanbieter-Nutzer dürfen keine Gäste mitbringen, sofern ZorneGYM dies nicht ausdrücklich erlaubt. 21.6 Ein Anspruch auf Nutzung ohne ordnungsgemäßen Check-in beim Drittanbieter besteht nicht. 21.7 Soweit Leistungen über Firmen, Arbeitgeber, Kooperationspartner oder Drittanbieter gebucht werden, ist zwischen der nutzungsberechtigten Person und dem zahlenden bzw. vermittelnden Vertragspartner zu unterscheiden. ZorneGYM kann den Leistungsumfang, die Abrechnung und die Kündigung in gesonderten Vereinbarungen mit dem jeweiligen Firmenkunden oder Drittanbieter regeln.
22. Externe Anbieter, §20-Kurse und sonstige Zusatzangebote
22.1 ZorneGYM kann Räume oder Flächen an externe Anbieter vermieten oder mit externen Anbietern zusammenarbeiten, etwa Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Masseure, Osteopathen, Kursleiter oder sonstige Gesundheits- und Dienstleistungsanbieter. 22.2 Leistungen externer Anbieter sind grundsätzlich nicht Bestandteil der ZorneGYM-Mitgliedschaft und werden direkt zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Anbieter vereinbart und abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 22.3 Für Leistungen externer Anbieter haftet ZorneGYM nicht, sofern ZorneGYM nicht selbst Vertragspartner der Leistung ist. 22.4 §20-Kurse, Präventionskurse, Gesundheitskurse, Spezialkurse oder vergleichbare Angebote können eigene Kursverträge darstellen und gesondert kostenpflichtig sein. 22.5 Für private Vermietungen, Firmenveranstaltungen, Vereinskurse, externe Kursangebote oder sonstige B2B-Events können gesonderte Vertragsbedingungen, Preise, Stornierungsregelungen, Haftungsregelungen und Hausregeln gelten.
23. Foto-, Video- und Social-Media-Regeln
23.1 Private Foto- und Videoaufnahmen im Trainingsbereich sind grundsätzlich erlaubt, solange andere Mitglieder, Mitarbeiter oder Gäste nicht gestört, beeinträchtigt oder ohne Einwilligung aufgenommen werden. 23.2 Andere Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung erkennbar fotografiert oder gefilmt werden. 23.3 Aufnahmen in Umkleiden, Duschen, Toiletten, Wellnessbereichen, Ruhebereichen und sonstigen sensiblen Bereichen sind untersagt. 23.4 Die Nutzung von Stativen ist erlaubt, solange dadurch keine Wege blockiert, Geräte dauerhaft belegt oder andere Personen gestört werden. 23.5 Gewerbliche, werbliche, influencerartige, journalistische oder sonstige nicht rein private Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von ZorneGYM. 23.6 ZorneGYM kann Foto- und Videoaufnahmen im Einzelfall untersagen oder einschränken. 23.7 ZorneGYM darf im Rahmen des Studiobetriebs, von Kursen, Events und Community-Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen erstellen und für Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Marketing verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig
ist und keine überwiegenden Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen. Mitglieder können der Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. 23.8 Erkennbare Einzelaufnahmen, Interviews, Testimonials, Member Stories, Vorher-Nachher-Geschichten oder sonstige hervorgehobene werbliche Darstellungen einzelner Personen werden nur mit gesonderter Einwilligung verwendet, soweit eine solche Einwilligung rechtlich erforderlich ist. 23.9 Bei Minderjährigen erfolgen Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung nur, soweit die erforderliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und, soweit rechtlich erforderlich oder angemessen, zusätzlich des minderjährigen Mitglieds vorliegt. 23.10 ZorneGYM kann bei Veranstaltungen, Kursen oder sonstigen besonderen Situationen durch Aushang, Hinweise, Einlassinformationen oder vergleichbare Maßnahmen auf Fotound Videoaufnahmen hinweisen. 23.11 Ein Widerspruch gegen die Verwendung von Aufnahmen kann jederzeit in Textform gegenüber ZorneGYM erklärt werden. Bereits erfolgte rechtmäßige Veröffentlichungen bleiben davon unberührt, soweit eine vollständige Entfernung technisch, organisatorisch oder rechtlich nicht zumutbar ist. 23.12 Ergänzend gelten die Datenschutzinformationen von ZorneGYM, insbesondere die dortigen Hinweise zu Foto- und Videoaufnahmen, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Veröffentlichungswegen, Widerspruchsmöglichkeiten und Betroffenenrechten.
24. Datenschutz, Videoüberwachung und Kommunikation
24.1 ZorneGYM verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der gesonderten Datenschutzinformationen. Die Datenschutzinformationen sind jederzeit auf der Website von ZorneGYM (unter www.zornegym.de/datenschutz) abrufbar und werden dem Mitglied bei Vertragsschluss beziehungsweise auf Anfrage in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. 24.2 Verarbeitet werden können insbesondere Stammdaten, Vertragsdaten, Zahlungsdaten, Zutrittsdaten, Kommunikationsdaten, Kursbuchungen, Trainingsdaten, Gesundheitsangaben auf freiwilliger Basis sowie Daten aus der Nutzung von App, Kundenportal oder Mitgliederverwaltungssystem. 24.3 ZorneGYM kann in gesetzlich zulässigen Bereichen Videoüberwachung einsetzen, insbesondere zur Sicherheit, Diebstahlprävention, Zutrittskontrolle, Missbrauchsvermeidung, Aufklärung von Vorfällen und Schutz von Mitgliedern, Mitarbeitern und Eigentum. 24.4 Keine Videoüberwachung erfolgt in Umkleiden, Duschen, Toiletten, Wellnessbereichen, Ruheräumen und vergleichbaren höchstpersönlichen Bereichen.
24.5 Eine Tonaufzeichnung erfolgt nicht. 24.6 Über Videoüberwachung wird durch geeignete Hinweise vor Ort und in den Datenschutzinformationen informiert. 24.7 Die Kommunikation über WhatsApp, WhatsApp-Community, Newsletter oder vergleichbare Kanäle erfolgt nur auf freiwilliger Basis, soweit eine Einwilligung erforderlich ist. 24.8 Das Mitglied kann freiwillige Kommunikationskanäle jederzeit verlassen oder Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 24.9 Ob ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. ZorneGYM wird die datenschutzrechtlichen Anforderungen regelmäßig prüfen.
25. Spinde, Wertsachen und persönliche Gegenstände
25.1 ZorneGYM stellt Spinde nach Verfügbarkeit zur Verfügung. 25.2 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Spind. 25.3 Dauerspinde werden nicht angeboten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 25.4 Spinde dürfen grundsätzlich nur während des Aufenthalts im Studio genutzt werden. 25.5 ZorneGYM ist berechtigt, nicht geleerte Spinde nach angemessener Ankündigung oder bei Gefahr im Verzug zu öffnen und zu räumen. 25.6 Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Geld, Schmuck, Wertgegenstände, elektronische Geräte oder sonstige persönliche Sachen übernimmt ZorneGYM keine Haftung, soweit ZorneGYM, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen. 25.7 Handtücher werden nicht verliehen, sofern ZorneGYM nicht ausdrücklich etwas anderes anbietet.
26. Haftung und Schäden
26.1 ZorneGYM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. 26.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ZorneGYM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
26.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 26.4 Das Mitglied haftet für Schäden, die es schuldhaft an Geräten, Einrichtungen, Räumen, Wellnessanlagen, Spielen, Mobiliar, Technik oder sonstigem Eigentum von ZorneGYM verursacht. 26.5 Grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen sind vollständig zu ersetzen. 26.6 Schäden, Mängel oder gefährliche Situationen sind dem Personal unverzüglich zu melden.
27. Öffnungszeiten, Feiertage, Wartung und Bereichssperrungen
27.1 Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten von ZorneGYM werden im Studio, auf der Website, in der App und/oder auf sonstige geeignete Weise bekanntgegeben. Maßgeblich sind die jeweils von ZorneGYM veröffentlichten Öffnungszeiten. 27.2 Einzelne Bereiche, insbesondere Wellness, SportStüberl, Theke, Solarium, Kursräume oder externe Anbieterbereiche, können abweichende Öffnungszeiten haben. 27.3 ZorneGYM ist berechtigt, Öffnungszeiten aus sachlichem Grund und in zumutbarem Umfang zu ändern. Sachliche Gründe sind insbesondere Feiertage, Wartung, Reinigung, technische Störungen, Events, Personalengpässe, behördliche Vorgaben, Sicherheitsgründe oder höhere Gewalt. 27.4 ZorneGYM kann einzelne Bereiche zeitweise sperren, insbesondere wegen Kursen, Veranstaltungen, Wartung, Reinigung, Reparatur, Umbau, Vermietung, Sicherheitsgründen oder Sonderveranstaltungen. 27.5 Kurzfristige, vorübergehende und zumutbare Einschränkungen berechtigen nicht zur Beitragsminderung oder Rückerstattung. 27.6 Bei längerfristigen, erheblichen Einschränkungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Mitglieds unberührt.
28. Hausordnung und Community-Regelwerk
28.1 Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und für alle Mitglieder, Gäste, Tageskarten-Nutzer, Firmenfitness-Nutzer und sonstigen Besucher verbindlich. 28.2 Freundlicher Umgang: Mitglieder, Gäste und Mitarbeiter sind respektvoll, freundlich und wertschätzend zu behandeln.
28.3 Begrüßen statt ignorieren: ZorneGYM möchte eine offene und positive Community-Kultur fördern. Ein freundliches Miteinander gehört zum Studio. 28.4 Anfänger willkommen: Jeder hat irgendwann angefangen. Anfänger, Wiedereinsteiger und unsichere Mitglieder sind zu respektieren und zu unterstützen. 28.5 Geräte sauber hinterlassen: Geräte, Matten und Trainingsflächen sind nach Benutzung zu reinigen und ordentlich zu hinterlassen. 28.6 Handtuchpflicht: Beim Training ist aus Hygiene- und Rücksichtnahmegründen ein Handtuch zu verwenden. 28.7 Gewichte zurückräumen: Gewichte, Hanteln, Scheiben, Kleingeräte und sonstiges Equipment sind nach der Nutzung an den vorgesehenen Platz zurückzuräumen. 28.8 Kein respektloses Verhalten: Beleidigungen, Belästigungen, Bedrohungen, aggressives Verhalten, Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder unangenehmes Auftreten werden nicht toleriert. 28.9 Keine Ego-Show: ZorneGYM steht für Motivation, Gemeinschaft und positive Energie. Selbstdarstellung, Einschüchterung, toxisches Verhalten oder störendes Posing sind unerwünscht. 28.10 Angemessene Lautstärke: Unnötiges Schreien, lautes Stöhnen, störendes Verhalten oder übermäßige Lautstärke sind zu vermeiden. 28.11 Saubere und angemessene Kleidung: Es ist saubere, sportliche und respektvolle Kleidung zu tragen. 28.12 Wellness = Ruhebereich: Im Wellnessbereich stehen Entspannung, Hygiene, Rücksichtnahme und Ruhe im Vordergrund. 28.13 Kein Alkohol, keine Drogen, keine Betrunkenheit im Trainingsbetrieb: Training unter Alkohol-, Drogen- oder berauschendem Einfluss ist untersagt. 28.14 Rücksicht bei Foto- und Videoaufnahmen: Andere Personen dürfen nicht ungefragt fotografiert oder gefilmt werden. Die Privatsphäre anderer ist zu respektieren. 28.15 SportStüberl = Communitybereich: Das SportStüberl ist ein Treffpunkt für die Community. Auch dort gelten Respekt, Rücksichtnahme und angemessenes Verhalten. 28.16 Schutz der Communitykultur: Verhalten, das die Community, den Betriebsfrieden, andere Mitglieder, Gäste oder Mitarbeiter wiederholt oder erheblich stört, kann zu Ermahnung, Abmahnung, Zutrittssperre, Hausverbot oder Kündigung führen. 28.17 Den Anweisungen des Personals und der Studioleitung ist Folge zu leisten. 28.18 Sexuelle Handlungen, sexuelle Belästigung, exhibitionistisches Verhalten, anzügliches oder übergriffiges Verhalten sowie sonstiges Verhalten, das andere Personen in ihrer Würde, Privatsphäre oder Sicherheit beeinträchtigt, sind in sämtlichen Bereichen von
ZorneGYM untersagt. Dies gilt insbesondere auch für Umkleiden, Duschen, Toiletten, Wellnessbereiche, Ruheräume, Trainingsflächen, Kursräume, SportStüberl und Außenbereiche.
29. Sanktionen, Hausrecht und Ausschluss
29.1 ZorneGYM übt das Hausrecht aus. 29.2 Bei kleineren Verstößen gegen Vertrag, AGB oder Hausordnung kann ZorneGYM insbesondere Ermahnungen, Abmahnungen, zeitweise Zutrittssperren oder Nutzungsbeschränkungen aussprechen. 29.3 Bei schweren Verstößen kann ZorneGYM ohne vorherige Abmahnung den Zutritt sperren, ein Hausverbot erteilen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. 29.4 Schwere Verstöße sind insbesondere Gewalt, Bedrohung, sexuelle Belästigung, sexuelle Handlungen im Studio, Diebstahl, Drogenkonsum oder Drogenhandel, Vandalismus, Fremdzutritt, massive Beleidigungen, wiederholte erhebliche Störungen, Manipulation von Zutrittssystemen oder schwerwiegende Verstöße gegen Sicherheits- oder Hygienevorschriften. 29.5 Ein Hausverbot kann sich auf sämtliche Bereiche von ZorneGYM erstrecken, einschließlich Trainingsfläche, Wellnessbereich, SportStüberl, Events, Kurse und Außenbereiche. 29.6 Während einer berechtigten Sperre oder eines berechtigten Hausverbots bleibt die Beitragspflicht bestehen, sofern das Mitglied die Sperre oder das Hausverbot schuldhaft verursacht hat. 29.7 Über Ermahnungen, Abmahnungen, Sperren, Hausverbote und außerordentliche Kündigungen entscheidet die Studioleitung.
30. Schlussbestimmungen
30.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 30.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. 30.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
30.4 Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.